Jetzt Mitglied im EEH Verein Deutschland e.V. werden!

Gemeinnütziger Verein für Vernetzung von Beraterinnen, Therapeutinnen
und Interessierten der Emotionellen Ersten Hilfe

Mitgliedschaft im EEH Verein Deutschland e.V. Werden Sie heute Mitglied im EEH Verein und profitieren Sie von Austausch, Know-how und Engagement. Jetzt informieren und Teil des Netzwerks werden!

Bild mit freundlicher Genehmigung von Bianca Drüge.

Mit Ihrer Mitgliedschaft und Ihrem Mitgliedsbeitrag tragen Sie wesentlich dazu bei, dass unsere Arbeit Früchte trägt und die Weiterentwicklung des EEH Verein Deutschland e.V. gelingen kann.

Die aktive Vereinsarbeit wird vollständig ehrenamtlich geleistet.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit 60 € pro Jahr.

Über Ihre Mitgliedschaft würden wir uns sehr freuen! 

Hier können Sie Mitglied im EEH-Verein Deutschland e.V. werden:

👉 Mitgliedsantrag hier stellen


Da der Verein als gemeinnützig anerkannt ist, ist Ihr Beitrag steuerlich absetzbar.
Als Nachweis genügt Ihr Kontoauszug zusammen mit der Bestätigung der Gemeinnützigkeit, die Sie unter Downloads herunterladen können.

Mitglieder können voll geschäftsfähige natürliche oder juristische Personen sein. Unsere Gemeinschaft richtet sich an Basic Bonding Gruppenleiterinnen, EEH Fachberaterinnen, EEH Therapeutinnen, bindungsorientierte Körperpsychotherapeutinnen – und an alle, die Interesse an unserer Arbeit haben.

Sie können dem Verein als ordentliches Mitglied, als Fördermitglied oder als Ehrenmitglied beiwohnen:

Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitglieder werden auf schriftlichen Antrag vom geschäftsführenden Vorstand aufgenommen. Die Mitgliedschaft beginnt mit Zugang der schriftlichen Aufnahmebestätigung, rückwirkend ab dem Antrag. Ein Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme.

Fördermitgliedschaft
Fördermitglieder werden im Einvernehmen mit dem geschäftsführenden Vorstand auf mündlichen oder schriftlichen Antrag aufgenommen.
Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.

Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglieder sind Personen, die sich in besonderem Maße um den Verein verdient gemacht haben. Die Ernennung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand nach Beschluss der Mitgliederversammlung.
Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt.